Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind verbindlich, sofern sie in der Lieferung oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie von der O.K. Solarausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.
Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Offerten und Vertragsabschluss
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die O.K. Solarnach Eingang einer Bestellung deren Annahme schriftlich bestätigt hat.
Offerten, die keine Gültigkeitsfrist enthalten, sind unverbindlich.
Umfang der Lieferung
Für Umfang und Ausführung der Lieferung und Leistung ist die Auftragsbestätigung maßgebend. Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden zusätzlich berechnet.
Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung können durch die O.K. Solarvorgenommen werden, sofern diese eine Verbesserung bewirken.
Vorschriften im Bestimmungsland
Der Kunde hat die O.K. Solarspätestens mit der Bestellung auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferungen und Leistungen, den Betrieb sowie auf die Krankheits- und Unfallverhütung beziehen.
Bei Arbeiten an Bauwerken (Bauleistung) gilt die VOB/B. Soweit eine Regelung dieser AGB von einer Regelung der VOB/B abweicht, ist die VOB/B vorrangig anzuwenden.
Preise
Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wird, netto, ab Werk, in Euro, zuzüglich der am Tage der Lieferung jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Verpackung, Transport, Versicherung, allfällige Warenumsatzsteuern, Montage, Installation und Inbetriebnahme.
Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und Abnahme die der Kalkulation zugrunde liegenden Kosten, so ist die O.K. Solarbis zur endgültigen Erledigung des ihr erteilten Auftrags berechtigt, die in der Auftragsbestätigung genannten Preise entsprechend zu berichtigen.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsfrist beträgt für den Kunden in Deutschland 10 Tage netto, zuzüglich der am Tage der Lieferung jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, ab Rechnungsdatum.
Bei Teilzahlungen (Anzahlungen) beträgt die Zahlungsfrist ebenfalls 10 Tage netto, zuzüglich der am Tage der Lieferung jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, ab Auftragsdatum.
Für Lieferungen in andere Länder erfolgt die Zahlung, sofern keine anderen Vereinbarungen schriftlich getroffen werden, durch ein unwiderrufliches und durch eine angesehene Deutsche Bank bestätigtes Akkreditiv.
Die Zahlungen sind vom Kunden am Domizil der O.K. Solarohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren irgendwelcher Art zu leisten. Anderslautende Zahlungsbedingungen werden speziell vereinbart.
Bei Zahlungsverzug behält sich die O.K. Solardie sofortige Einstellung von geplanten Lieferungen vor und ist berechtigt ab dem Fälligkeitsdatum, einen Verzugszins von 9 % p.a. zu berechnen.
Eigentumsvorbehalt
Die O.K. Solarbehält sich das Eigentum an der Lieferung bis zu deren vollständigen Bezahlung vor. Der Kunde ist verpflichtet, die zum Schutz des Eigentums des Lieferanten erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Die O.K. Solarist berechtigt, unter Mitwirkung des Kunden den Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Register eintragen zu lassen.
Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit der Annahme der Bestellung durch die O.K. Solarund nach vollständiger Bereinigung der technischen Belange. Bei Verträgen mit Anzahlung beginnt die Lieferfrist mit dem Eintreffen der Anzahlung.
Die Lieferfrist wird angemessen verlängert: - wenn die Angaben, die für die Ausführung der Bestellung benötigt werden, der O.K. Solar nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn diese durch den Kunden nachträglich abgeändert werden; - wenn Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, Akkreditive zu spät eröffnet werden oder erforderliche Importlizenzen nicht rechtzeitig bei der O.K. Solareintreffen; - wenn Hindernisse auftreten, die die O.K. Solartrotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet ob diese bei der O.K. Solar, beim Kunden oder einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind Vorkommnisse höherer Gewalt, beispielsweise Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der benötigten Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikate, Ausschusswerden von wichtigen Werkstücken, behördliche Maßnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse.
Lieferverzug
Der Kunde ist berechtigt, für verspätete Lieferungen eine Verzugsentschädigung geltend zu machen, soweit eine Verspätung nachweislich durch die O.K. Solarverschuldet wurde und der Kunde einen Schaden als Folge dieser Verspätung belegen kann. Wird dem Kunden durch Ersatzlieferung ausgeholfen, so fällt der Anspruch auf eine Verzugsentschädigung dahin.
Die Verzugsentschädigung beträgt für jede volle Woche der Verspätung höchstens ½%, insgesamt aber nicht mehr als 5%, berechnet auf den Vertragspreis des verspäteten Teils der Lieferung. Die ersten zwei Wochen der Verspätung geben keinen Anspruch auf eine Verzugsentschädigung.
Wegen Verspätung der Lieferungen oder Leistungen hat der Kunde keine Rechte und Ansprüche außer den in Artikel 9.1 und 9.2 ausdrücklich genannten.
Lieferung, Transport und Versicherung
Die Produkte werden von der O.K. Solarsorgfältig verpackt. Die Verpackung wird dem Kunden zu Selbstkosten verrechnet.
Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind der O.K. Solarrechtzeitig bekannt zu geben. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Kunden bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten.
Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Kunden. Auch wenn sie vom Lieferanten abzuschließen ist, geht sie auf Rechnung des Kunden.
Prüfung und Abnahme der Lieferung
Der Kunde hat die Lieferung innerhalb 48 Std. nach Erhalt zu prüfen und der O.K. Solar allfällige Mängel unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt.
Wird die Werkleistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, vom AN nicht vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat er Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten sowie der sonstigen bisher entstandenen vertragsgemäßen Kosten. Gerät der AG mit der Abnahme der Werkleistung in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Gleiches gilt, sofern der AG sich mit der Annahme eines Liefergegenstandes in Verzug befindet oder dessen Annahme ablehnt.
Gewährleistung und Haftung
Die O.K. Solargewährleistet, dass die von ihr gelieferten Produkte frei von Fabrikations- und Materialfehlern sind.
Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in der Auftragsbestätigung respektive Gebrauchsanweisung ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist.
Sollten die Produkte fehlerhaft sein, so kann der Kunde Ersatzlieferung während der Gewährleistungszeit von zwei Jahren ab Lieferung respektive Meldung der Versandbereitschaft verlangen oder aber Behebung des Fehlers durch die O.K. Solar.
Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte unsachgemäße Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Kunde, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Maßnahmen zur Schadensminderung trifft und der O.K. SolarGelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
Von der Gewährleistung und Haftung der O.K. Solarausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion, mangelhafter Ausführung oder anderer Gründe entstanden sind, welche die O.K. Solarnicht zu vertreten hat.
Wegen Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat Kunde keine Rechte und Ansprüche außer den in Artikel 12.3 und 12.4 ausdrücklich genannten.
Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschließend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit zwingende produkthaftpflichtrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.
Anwendbares Recht/Gerichtstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss anderen Nationalen oder Internationalen Rechts, auch unter Ausschluss des Gesetze über den Internationalen Kauf beweglicher Sachen, selbst wenn der AG seinen Firmensitz im Ausland hat.